FSM-Aufruf 2023-2 zur Einreichung von Skizzen für IGF-Vorhaben – Frist 5. Oktober 2023

Die Forschungsvereinigung Schiffbau und Meerestechnik e.V. ruft alle Forschungseinrichtungen (FE) zur Einreichung von Skizzen für IGF-Vorhaben auf.

Die Vorhaben der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) sollen sich an den Bedarfen der Mitgliedsunternehmen des FSM orientieren.

Den Mitarbeiter/-innen der Forschungseinrichtungen wird daher dringend empfohlen, Vertreter/-innen mehrerer Mitgliedsunternehmen des FSM frühzeitig in die Skizzenerstellung einzubeziehen.

Die Frist für die Einreichung der Skizzen im FSM-Aufruf 2023-2 ist Donnerstag, 5. Oktober 2023.

Bitte verwenden Sie das Formblatt, welches Sie bei info@fsm-net.org anfordern können, und senden die Skizze als Word-Dokument und PDF an doerrie@fsm-net.org .

Die Skizzen werden im Oktober 2023 mit einem Link auf eine SurveyMonkey Umfrage zur Bewertung der Skizzen an die FSM-Mitglieder versandt. Im Rahmen der Umfrage können Unternehmen auch ihr Interesse an der Mitarbeit im Projektbegleitenden Ausschuss (PA) bekunden.

Die Ergebnisse der SurveyMonkey Umfrage werden den beteiligten Mitarbeiter/-innen der Forschungseinrichtungen sowie den Mitgliedern des Technisch-Wissenschaftlichen Ausschusses (TWA) des FSM vor der TWA-Sitzung 2023-2 anonymisiert (Interesse an der Mitarbeit im Projektbegleitenden Ausschuss nicht anonymisiert) zur Verfügung gestellt.

Die eingereichten Skizzen werden auf der TWA-Sitzung 2023-2, die voraussichtlich im November in Flensburg stattfinden wird, von den Mitarbeiter/-innen der Forschungseinrichtungen vorgestellt und ‚verteidigt‘. Vom TWA befürwortete Skizzen werden von den Forschungseinrichtungen zu Vollanträgen ausgearbeitet, welche vor der Antragstellung beim Projektträger AiF von zwei FSM-Gutachtern geprüft werden.

An einem IGF-Vorhaben sind ein bis drei Forschungseinrichtungen beteiligt. Die Förderung (Mittel des BMWK) beträgt max. 275.000 EUR bzw. 250.000 EUR je Forschungseinrichtung. Ein IGF-Vorhaben dauert 24 bis max. 36 Monate.

Die an IGF-Vorhaben beteiligten Unternehmen erhalten keine finanzielle Förderung, profitieren jedoch durch Ihre Mitarbeit im Projektbegleitenden Ausschuss (PA) u.a. durch:

– die Beeinflussung der Forschungsarbeiten in der Skizzen-, Antrags- und Durchführungsphase durch direkte Zusammenarbeit mit den Forschungseinrichtungen

– die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (ähnliche Problemstellung oder Zulieferer-Werft-Beziehung)

– die Verwendung von Versuchsmaterial von Unternehmen, z.B. Klebstoffe von Klebstoffherstellern

– die Zusammenarbeit mit (Nachwuchs-)Forschern, welche nach Abschluss des Vorhabens eventuell als Mitarbeiter/-innen für das Unternehmen gewonnen werden können

– den Erhalt der Forschungsergebnisse aus erster Hand

Der Aufwand für die Unternehmen ist die selbstfinanzierte Teilnahme an circa zwei PA-Sitzungen pro Projektjahr und ggf. die Bereitstellung von Dienstleistungen (z.B. Beratungsleistungen), Material, Geräten und/oder Versuchsanlagen. Die geplanten Aufwendungen der Wirtschaft müssen bei Antragstellung bei der AiF zahlenmäßig (in EUR) angegeben werden. Je größer das Interesse der Wirtschaft, insbesondere von KMU an dem Vorhaben, desto höher sind die Bewilligungschancen.

Gemäß der neuen Förderrichtlinie ‘Industrielle Gemeinschaftsforschung‘ gilt seit dem 1. Januar 2023: ‘Die Kategorie der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) setzt sich aus Unternehmen zusammen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft.‘