Die Forschungsvereinigung Schiffbau und Meerestechnik e.V. ruft alle Forschungseinrichtungen (FE) zur Einreichung von Skizzen für IGF-Vorhaben und Projektideen auf.
Die Forschungsvorhaben sollen sich an den Bedarfen der Mitgliedsunternehmen des FSM orientieren.
Den Mitarbeiter/-innen der Forschungseinrichtungen wird daher dringend empfohlen, Vertreter/-innen mehrerer Mitgliedsunternehmen des FSM frühzeitig in die Skizzenerstellung einzubeziehen.
Die Frist für die Einreichung der Skizzen und Projektideen im FSM-Aufruf 2024-2 ist Donnerstag, 3. Oktober 2024.
Bitte verwenden Sie das Formblatt, welches Sie bei info@fsm-net.org anfordern können, und senden die Skizze als Word-Dokument und PDF an doerrie@fsm-net.org .
Projektideen können formlos auf einer DIN A4 Seite beschrieben und bis zu o.g. Frist beim FSM eingereicht werden.
Die Skizzen und Projektideen werden am 4. Oktober 2024 mit einem Link auf eine SurveyMonkey Umfrage zur Bewertung der Skizzen und Projektideen an die FSM-Mitglieder versandt. Im Rahmen der Umfrage können Unternehmen auch ihr Interesse an der Mitarbeit in den Projektbegleitenden Ausschüssen (PA) der IGF-Vorhaben bekunden sowie an den Projektideen.
Die Ergebnisse der SurveyMonkey Umfrage werden den beteiligten Mitarbeiter/-innen der Forschungseinrichtungen sowie den Mitgliedern des Technisch-Wissenschaftlichen Ausschusses (TWA) des FSM vor der TWA-Sitzung 2024-2 anonymisiert (Interesse an der Mitarbeit im Projektbegleitenden Ausschuss sowie an einer Projektidee nicht anonymisiert) zur Verfügung gestellt.
Die eingereichten Skizzen werden auf der TWA-Sitzung 2024-2, die am 26. November 2024 bei der thyssenkrupp Marine Systems GmbH in Hamburg stattfinden wird, von den Mitarbeiter/-innen der Forschungseinrichtungen vorgestellt und ‘verteidigt’. Vom TWA befürwortete Skizzen werden von den Forschungseinrichtungen zu Vollanträgen ausgearbeitet, welche vor der Antragstellung beim DLR Projektträger von zwei FSM-Gutachtern geprüft werden. Projektideen müssen vor Einreichung als Forschungsantrag durch den FSM auf einer späteren TWA-Sitzung als Projektskizze vorgestellt und vom TWA befürwortet werden.
An einem IGF-Vorhaben sind ein bis drei Forschungseinrichtungen beteiligt. Die Förderung (Mittel des BMWK) beträgt max. 275.000 EUR bzw. 250.000 EUR je Forschungseinrichtung (Details finden Sie im Formblatt). Ein IGF-Vorhaben dauert 18 bis max. 36 Monate.
Die an IGF-Vorhaben beteiligten Unternehmen erhalten keine finanzielle Förderung, profitieren jedoch durch Ihre Mitarbeit im Projektbegleitenden Ausschuss (PA) u.a. durch:
– die Beeinflussung der Forschungsarbeiten in der Skizzen-, Antrags- und Durchführungsphase durch direkte Zusammenarbeit mit den Forschungseinrichtungen
– die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (ähnliche Problemstellung oder Zulieferer-Werft-Beziehung)
– die Verwendung von Versuchsmaterial von Unternehmen, z.B. Klebstoffe von Klebstoffherstellern
– die Zusammenarbeit mit (Nachwuchs-)Forschern, welche nach Abschluss des Vorhabens eventuell als Mitarbeiter/-innen für das Unternehmen gewonnen werden können
– den Erhalt der Forschungsergebnisse aus erster Hand
Der Aufwand für die Unternehmen ist die selbstfinanzierte Teilnahme an circa zwei PA-Sitzungen pro Projektjahr und ggf. die Bereitstellung von Dienstleistungen (z.B. Beratungsleistungen), Material, Geräten und/oder Versuchsanlagen. Die geplanten Aufwendungen der Wirtschaft müssen bei Antragstellung beim Projektträger zahlenmäßig (in EUR) angegeben werden. Je größer das Interesse der Wirtschaft, insbesondere von KMU an dem Vorhaben, desto höher sind die Bewilligungschancen. Der PA muss zu etwa 50 % aus KMU bestehen. Details hierzu sowie weitere Informationen zur Industriellen Gemeinschaftsforschung finden Sie in der Förderrichtlinie Industrielle Gemeinschaftsforschung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 21. Dezember 2022.
Die Forschungsvereinigung Schiffbau und Meerestechnik e.V. (FSM), deren Hauptaufgabe seit März 2020 die Förderung der Industriellen Gemeinschaftsforschung im Bereich Schiffbau und Meerestechnik ist, finanziert sich seither ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen. Aus diesem Grund sollen mindestens 75 % der großen Unternehmen im Projektbegleitenden Ausschuss eines IGF-Antrages FSM-Mitglied sein. Seit dem 1. Januar 2023 gilt: ‘Die Kategorie der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) setzt sich aus Unternehmen zusammen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft.‘