Aufruf 2026-1 zur Einreichung von Skizzen und Projektideen für IGF-Vorhaben

Die Forschungsvereinigung Schiffbau und Meerestechnik e.V. (FSM) ruft alle Forschungseinrichtungen (FE) zur Einreichung von Skizzen und Projektideen für Vorhaben der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) auf.

Die Forschungsvorhaben sollen sich an den Bedarfen der Mitgliedsunternehmen des FSM orientieren.

Den Mitarbeiter/-innen der Forschungseinrichtungen wird daher dringend empfohlen, Vertreter/-innen mehrerer Mitgliedsunternehmen des FSM frühzeitig in die Skizzenerstellung einzubeziehen.

Die Frist für die Einreichung der Skizzen im FSM-Aufruf 2026-1 ist Montag, 30. März 2026, 23:00 Uhr.

Bitte verwenden Sie für Skizzen das Formblatt (Skizze_IGF-Vorhaben_FSM-Aufruf_2026-1.docx), welches bei info@fsm-net.org angefordert werden kann.

Die Fristen für die Einreichung von Projektideen im Jahr 2026 sind Freitag, 30. Januar 2026, Donnerstag, 30. April 2026, Donnerstag, 30. Juli 2026 sowie Freitag, 30. Oktober 2026.

Projektideen können formlos auf einer DIN A4 Seite beschrieben und bis zu den o.g. Fristen beim FSM eingereicht werden.

Die Skizzen und Projektideen werden nach der jeweiligen Frist mit einem Link auf eine SurveyMonkey Umfrage zur Bewertung der Skizzen bzw. Projektideen an die FSM-Mitglieder versandt. Im Rahmen der Umfragen können Unternehmen auch ihr Interesse an der Mitarbeit in den Projektbegleitenden Ausschüssen (PA) der IGF-Vorhaben bekunden.

Die Ergebnisse der SurveyMonkey Umfragen werden den beteiligten Mitarbeiter/-innen der Forschungseinrichtungen sowie den Mitgliedern des Technisch-Wissenschaftlichen Ausschusses (TWA) des FSM anonymisiert (Interesse an der Mitarbeit im Projektbegleitenden Ausschuss nicht anonymisiert) zur Verfügung gestellt.

Die im Aufruf 2026-1 eingereichten Skizzen werden auf der TWA-Sitzung 2026-1, die am 9. Juni 2026 bei DNV in Hamburg stattfinden wird, von den Mitarbeiter/-innen der Forschungseinrichtungen vorgestellt und ‚verteidigt‘. Vom TWA befürwortete Skizzen werden von den Forschungseinrichtungen zu Vollanträgen ausgearbeitet, welche vor der Antragstellung beim DLR Projektträger von zwei FSM-Gutachtern geprüft werden. Projektideen müssen vor Einreichung als Forschungsantrag durch den FSM auf einer TWA-Sitzung vorgestellt und vom TWA befürwortet werden.

An einem IGF-Vorhaben sind ein bis drei Forschungseinrichtungen beteiligt. Die Zuwendung (Mittel des BMWE) beträgt max. 275.000 EUR bzw. 250.000 EUR je Forschungseinrichtung (Details s. Formblatt). Ein IGF-Vorhaben dauert 18 bis max. 36 Monate.

Die an IGF-Vorhaben beteiligten Unternehmen erhalten keine finanzielle Zuwendung, profitieren jedoch durch ihre Mitarbeit im Projektbegleitenden Ausschuss (PA) u.a. durch:

  • die Beeinflussung der Forschungsarbeiten in der Skizzen-, Antrags- und Durchführungsphase durch direkte Zusammenarbeit mit den Forschungseinrichtungen
  • die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (ähnliche Problemstellung oder Zulieferer-Werft-Beziehung)
  • die Verwendung von Versuchsmaterial von Unternehmen, z.B. Klebstoffe von Klebstoffherstellern
  • die Zusammenarbeit mit (Nachwuchs-)Forschenden, welche nach Abschluss des Vorhabens eventuell als Mitarbeiter/-innen für das Unternehmen gewonnen werden können
  • den Erhalt der Forschungsergebnisse aus erster Hand

Der Aufwand für die Unternehmen ist die selbstfinanzierte Teilnahme an circa zwei PA-Sitzungen pro Projektjahr und ggf. die Bereitstellung von Dienstleistungen (z.B. Beratungsleistungen), Material, Geräten und/oder Versuchsanlagen. Die geplanten vorhabenbezogenen Aufwendungen der Wirtschaft (vAW) müssen bei Antragstellung beim Projektträger zahlenmäßig (in EUR) angegeben werden. Je größer das Interesse der Wirtschaft, insbesondere von KMU an dem Vorhaben ist, desto höher sind die Bewilligungschancen. Der PA muss zu etwa 50% aus KMU bestehen. Details hierzu finden Sie in dem Formblatt.

Die vAW sollen mindestens 10% der beantragten Zuwendung (bZ) betragen. Beispiel: FE 1 beantragt 274.000 EUR | FE 2 beantragt 249.000 EUR | vAW >= 52.300 EUR

Die Forschungsvereinigung Schiffbau und Meerestechnik e.V. (FSM), deren Hauptaufgabe seit März 2020 die Förderung der Industriellen Gemeinschaftsforschung im Bereich Schiffbau und Meerestechnik ist, finanziert sich seither ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen. Aus diesem Grund sollen mindestens 75% der großen Unternehmen im Projektbegleitenden Ausschuss eines IGF-Antrages FSM-Mitglied sein. Die Kategorie der Kleinstunternehmen, der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) setzt sich aus Unternehmen zusammen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen sind einzubeziehen (vgl. https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/kmu_handbuch_eu.html )