MITGliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Entscheidungsgremium des FSM. Ihr steht die Entscheidung in folgenden Vereinsangelegenheiten zu:

a) Wahl der Mitglieder des Vorstandes

b) Genehmigung der Jahresabrechnung

c) Entlastung des Vorstandes

d) Genehmigung des Haushaltsvoranschlages für das laufende Geschäftsjahr

e) Festsetzung des Jahresbeitrages für das laufende Geschäftsjahr sowie etwaiger außerordentlicher Beiträge für besondere Zwecke

f) Wahl eines Rechnungsprüfers.

g) Beschlussfassung über Anträge von Mitgliedern

h) Abänderung oder Ergänzung der Satzung

i) Auflösung des Vereins.

Die Ordentliche Mitgliederversammlung findet in der Regel innerhalb der ersten sechs Monate des Kalenderjahres statt. Zusätzlich werden nach Bedarf außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen.

Die jedem Mitglied zustehende Stimmzahl ist an die Höhe des Beitrages gebunden und ergibt sich aus der Stimmrechtsordnung.

Die Mitgliederversammlung beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.